Elternbeiträge
Der Monatsbeitrag ist jeweils am Monatsanfang fällig und beträgt derzeit für
Kinder von 1-3 Jahre:
Buchungszeiten |
Beitrag |
1-2 Stunden | |
2-3 Stunden | 150,00 Euro |
3-4 Stunden | 165,00 Euro |
4-5 Stunden | 180,00 Euro |
5-6 Stunden | 195,00 Euro |
6-7 Stunden | 210,00 Euro |
7-8 Stunden | 225,00 Euro |
8-9 Stunden | 240,00 Euro |
Kinder von 3-6 Jahren
Buchungszeiten |
Beitrag |
3-4 Stunden | 130,00 Euro |
4-5 Stunden | 145,00 Euro |
5-6 Stunden | 160,00 Euro |
6-7 Stunden | 175,00 Euro |
7-8 Stunden | 190,00 Euro |
8-9 Stunden | 205,00 Euro |
Zur Entlastung der Familien leistet der Staat einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kitas für die Zeit vom 01.09. des Kalenderjahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt. Die Höhe des Zuschusses wird vom Gesetzgeber festgelegt. Der monatliche Elternbeitrag wird entsprechend reduziert. Derzeit beträgt der festgelegte Zuschuss 100,-
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayrische Krippengeld mit Wirkung ab dem 1.Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für den Besuch einer nach dem BayKiBiG- geförderten Einrichtung oder Tagespflege entlastet, wenn Sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Das Bayrische Krippengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die nach dem 1.Januar 2017 geboren und bereits ein Jahr alt sind.
Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich. Dieser kann auf der Homepage www.zbfs.bayern.de von den Eltern gestellt werden.