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Der Monatsbeitrag ist jeweils am Monatsanfang fällig und beträgt derzeit für

Kinder von 1-3 Jahre:

 Buchungszeiten

 Beitrag

 Geschwisterbeitrag

 2-3 Stunden 99,00 Euro  49,50 Euro
 3-4 Stunden 110,00 Euro  55,00 Euro
 4-5 Stunden 121,00 Euro  60,50 Euro
 5-6 Stunden 132,00 Euro  66,00 Euro
 6-7 Stunden 143,00 Euro  71,50 Euro
 7-8 Stunden  154,00 Euro 77,00 Euro
 8-9 Stunden 165,00 Euro 82,50 Euro

Kinder von 3-6 Jahren

 Buchungszeiten

 Beitrag

 Geschwisterbeitrag

 3-4 Stunden  90,00 Euro  45,00 Euro
 4-5 Stunden  100,00 Euro  50,00 Euro
 5-6 Stunden  110,00 Euro  55,00 Euro
 6-7 Stunden  120,00 Euro  60,00 Euro
 7-8 Stunden  130,00 Euro  65,00 Euro
 8-9 Stunden  140,00 Euro  70,00 Euro

 Zur Entlastung der Familien leistet der Staat einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kitas für die Zeit vom 01.09. des Kalenderjahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt. Die Höhe des Zuschusses wird vom Gesetzgeber festgelegt. Der monatliche Elternbeitrag wird entsprechend reduziert. Derzeit beträgt der festgelegte Zuschuss 100,-

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayrische Krippengeld mit Wirkung ab dem 1.Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für den Besuch einer nach dem BayKiBiG- geförderten Einrichtung oder Tagespflege entlastet, wenn Sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Das Bayrische Krippengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die nach dem 1.Januar 2017 geboren und bereits ein Jahr alt sind.

Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich. Dieser kann auf der Homepage www.zbfs.bayern.de von den Eltern gestellt werden.

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